Cybervize

Die Revised 508 Standards: WCAG 2.0 AA, Software, Hardware und Dokumentation

USA: Section 508ProduktverantwortlicheEntwicklungsleitungCISO

Herausgeber: Cybervize Redaktion

Kernaussage

Die Revised 508 Standards (36 CFR 1194.1, Anhänge A und C) verlangen für öffentlich zugängliche elektronische Inhalte, für nicht öffentliche Inhalte der in E205.3 genannten amtlichen Kommunikation (ausgenommen nicht öffentliche, nach Bundesarchivrecht von NARA verwahrte Unterlagen) sowie für Benutzeroberflächen und Inhalte von Plattformen und Anwendungen die Erfolgskriterien und Konformitätsanforderungen der Stufen A und AA der WCAG 2.0; Software, die selbst unterstützende Technologie ist und die Barrierefreiheitsdienste der Plattform unterstützt, ist davon ausgenommen. Nicht-Web-Dokumente und Nicht-Web-Software sind von vier Erfolgskriterien ausgenommen (2.4.1, 2.4.5, 3.2.3, 3.2.4); Nicht-Web-Software zusätzlich von der Konformitätsanforderung "Complete Processes", für die E207.3 eine eigene Regel enthält.

Hardware und Software, die Informationen übertragen oder eine Benutzeroberfläche haben, müssen Kapitel 4 bzw. Kapitel 5 erfüllen (ausgenommen Software, die selbst unterstützende Technologie ist und die Barrierefreiheitsdienste der Plattform unterstützt); Support-Dokumentation und -Dienste, die eine Behörde bereitstellt, folgen Kapitel 6. Wo Kapitel 4 und 5 eine Funktion nicht abdecken, gelten die funktionalen Leistungskriterien in Kapitel 3. Alle Funktionen der IKT müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein, direkt oder über unterstützende Technologien.

Auf dieser Seite
  1. Problem in der Praxis
  2. CISO-Einordnung
  3. Umsetzungsperspektive
  4. Typische Fehler
  5. Risiken und Trade-offs
  6. Entscheidungspunkte
  7. Praktische Empfehlungen
  8. Relevante Normreferenzen

Problem in der Praxis

Anbieter, die nach europäischen Vorgaben entwickeln, orientieren sich oft an neueren WCAG-Fassungen. Für Section 508 ist WCAG 2.0 Level A und AA der rechtliche Bezugspunkt. Hinzu kommen die Regeln für Nicht-Web-Software und Dokumente, die WCAG-Begriffe wie "Web page" durch "software" oder "document" ersetzen. Wer nur seine Webanwendung prüft, übersieht Desktop-Clients, PDF-Handbücher und Hardware-Bedienteile.

CISO-Einordnung

  • Elektronische Inhalte (E205): öffentlich zugängliche Inhalte immer; nicht öffentliche Inhalte, wenn sie amtliche Kommunikation einer der in E205.3 genannten Kategorien sind (etwa Notfallmeldungen, Formulare und Vorlagen, Schulungsmaterial, als Webseite gestaltete Intranet-Inhalte); nach Bundesarchivrecht von NARA verwahrte Unterlagen sind ausgenommen, solange sie nicht öffentlich zugänglich sind. Maßstab: WCAG 2.0 Level A und AA; bei Nicht-Web-Dokumenten ohne die vier genannten Kriterien.
  • Software (E207): wenn sie Informationen überträgt oder eine Benutzeroberfläche hat, Kapitel 5 und WCAG 2.0 Level A und AA für Benutzeroberflächen und Inhalte; Ausnahmen für Software, die selbst unterstützende Technologie ist und die Barrierefreiheitsdienste der Plattform unterstützt; für Nicht-Web-Software ohne die vier Kriterien und ohne die Konformitätsanforderung "Complete Processes", dafür E207.3.
  • Hardware (E206): Kapitel 4, wenn sie Informationen überträgt oder eine Benutzeroberfläche hat.
  • Support (E208): Kapitel 6 für Support-Dokumentation und -Dienste, die eine Behörde bereitstellt.
  • Funktionale Leistungskriterien (E204): für Funktionen, die Kapitel 4 und 5 nicht abdecken.
  • Zugang zu allen Funktionen (E203): direkt oder über unterstützende Technologien; Behörden ermitteln die Bedürfnisse von Nutzern mit Behinderungen.

Die WCAG 2.0 sind ein Werk des W3C und sind durch Verweis einbezogen; dieser Artikel nennt nur Nummern und Kurztitel der Ausnahmen.

Umsetzungsperspektive

  • Alle Bestandteile eines Angebots einordnen: Web, Nicht-Web-Software, Dokumente, Hardware, Support.
  • Gegen WCAG 2.0 Level A und AA prüfen, mit den Sonderregeln für Nicht-Web-Software und -Dokumente.
  • Kapitel 4 und 6 für Hardware und Dokumentation einbeziehen.
  • Ergebnisse so dokumentieren, dass sie in einen Accessibility Conformance Report einfließen können (s508-003).

Typische Fehler

  1. Nur die Webanwendung wird geprüft, Desktop-Clients und PDF-Dokumente nicht.
  2. Eine neuere WCAG-Fassung wird angegeben, ohne die Zuordnung zu WCAG 2.0 darzustellen.
  3. Die Ausnahmen für Nicht-Web-Inhalte werden auf Webinhalte übertragen.
  4. Support-Dokumentation wird nicht barrierefrei bereitgestellt.
  5. Hardware-Bedienteile werden übersehen.

Risiken und Trade-offs

Eine Ausrichtung an neueren WCAG-Fassungen kann WCAG 2.0 mit abdecken, verlangt aber eine nachvollziehbare Zuordnung. Vollständige Prüfung aller Bestandteile ist aufwendig, vermeidet aber Lücken, die in der Bewertung durch die Behörde auffallen.

Entscheidungspunkte

  • Welche Bestandteile hat das Angebot, und welche Kapitel gelten?
  • Wie wird gegen WCAG 2.0 Level A und AA geprüft?
  • Wer verantwortet die Barrierefreiheit von Dokumentation und Support?

Praktische Empfehlungen

  1. Ordnen Sie alle Angebotsbestandteile den Abschnitten E205 bis E208 zu.
  2. Prüfen Sie gegen WCAG 2.0 Level A und AA mit den Nicht-Web-Sonderregeln.
  3. Beziehen Sie Hardware und Support-Dokumentation ein.
  4. Dokumentieren Sie Prüfmethoden und Ergebnisse nachvollziehbar.
  5. Stellen Sie die Zuordnung zu neueren WCAG-Fassungen transparent dar.

Relevante Normreferenzen

  • 36 CFR Part 1194, Anhang A (E203 bis E208) und Anhang C (Kapitel 3 bis 6) (eCFR, Stand 07.10.2026).
  • WCAG 2.0 (W3C), durch Verweis einbezogen (nur Bezug).

Häufige Fragen

Welche WCAG-Fassung gilt für Section 508?+

WCAG 2.0, Erfolgskriterien und Konformitätsanforderungen der Stufen A und AA, einbezogen durch 36 CFR 1194.

Gelten die Anforderungen auch für PDF-Handbücher und Desktop-Software?+

Grundsätzlich ja, im jeweiligen Anwendungsbereich: Dokumente sind erfasst, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder als nicht öffentliche amtliche Kommunikation unter E205.3 fallen (nicht öffentliche NARA-Archivunterlagen ausgenommen); Software, wenn sie Informationen überträgt oder eine Benutzeroberfläche hat, ausgenommen Software, die selbst unterstützende Technologie ist und die Barrierefreiheitsdienste der Plattform unterstützt. Dann gelten WCAG 2.0 Level A und AA mit Ausnahme von vier Erfolgskriterien; Nicht-Web-Software ist zusätzlich von der Konformitätsanforderung "Complete Processes" ausgenommen, für die E207.3 eine eigene Regel enthält.

Muss auch Hardware barrierefrei sein?+

Hardware, die Informationen überträgt oder eine Benutzeroberfläche hat, muss Kapitel 4 der Standards erfüllen.

Vom Wissen zur Umsetzung

Sie wissen jetzt, was gefordert ist. Erfüllt ist es erst, wenn jemand es umsetzt und nachweist. Ohne eigenen CISO übernimmt das ein externer CISO (vCISO), ab 3.600 €/Monat; er arbeitet mit OdySecure.

Erstgespräch vereinbaren

Mit eigenem Team: OdySecure ansehen

Standort bestimmen Fünf Stationen von der ersten Einordnung bis zum Audit, der Einstieg ist kostenlos.

Verwandte Artikel

Teil der Cybervize-Wissensbasis, Stand 14. Oktober 2026. Eigene Fachredaktion, KI ausschließlich zur redaktionellen Unterstützung. Referenz: s508-002.