Wissensbasis
Wer hier fachlich einsteht
Die Wissensartikel erscheinen unter dem Namen des Hauses, nicht unter dem einer Person. Diese Seite sagt, was hinter dieser Entscheidung steht, wer prüft und woran Sie das nachhalten können.
Herausgeber statt Autor
Herausgeberin der Wissensartikel ist die Cybervize Consulting GmbH. Es steht kein persönlicher Autorenname darunter, und das ist eine bewusste Entscheidung: die Artikel sind ein Unternehmensangebot, keine Sammlung persönlicher Aufsätze. Niemand soll mit seinem Namen für 274 Texte haften, deren Rechtsstand sich fortlaufend ändert.
Wir wissen, dass ein namentlicher Autor für die Auffindbarkeit günstiger wäre. Suchmaschinen und KI-Antwortdienste gewichten Autorenschaft. Wir haben das abgewogen und uns dagegen entschieden. Was an dieser Stelle sonst fehlen würde, tragen die Angaben unten: eine benannte Redaktion, ein nachvollziehbarer Prüfweg und offengelegte Grenzen.
Der Prüfweg
Jeder Artikel durchläuft dieselben Stationen, bevor er erscheint.
- Fachliche ErstellungDer Artikel entsteht gegen die Primärquelle: Norm, Rechtsakt, Rundschreiben oder Katalog. Wo die Fassung entscheidend ist, wird sie mitgeführt, etwa „MaRisk Rundschreiben 06/2024 (BA)“. Wo ein Rahmenwerk nur dem Namen nach genannt ist, prüfen Sie die geltende Ausgabe bitte selbst. Ob ein Artikel eigens darauf hinweist, ist unterschiedlich.
- GegenzeichnungEin fachlich Verantwortlicher zeichnet den Artikel gegen. Erst danach erscheint er. Die Zeichnung wird im Korpus protokolliert. Auf der Artikelseite steht sie nicht: die Protokollkette mischt mehrere Ereignisarten, und wir machen lieber keine Angabe als eine falsche.
- Erneute Zeichnung bei ÄnderungÄndert sich die Quelle, wird der Artikel nachgezogen und erneut gezeichnet. Eine rein technische Neuauslieferung gilt nicht als Prüfung.
Ein Datum der Gegenzeichnung steht auf der Artikelseite derzeit nicht. Die Protokollkette des Korpus führt Torlauf, Gegenzeichnung, Quellenstand und Nachprüfung als getrennte Ereignisse, und für einen Teil der Zeichnungen steht das Datum nur in der Urkunde. Eine einzelne Zahl daraus wäre für einen Teil der Artikel falsch. Der Vermerk „Stand“ am Fuß eines Artikels nennt etwas anderes: den Zeitpunkt der letzten Übernahme aus dem Korpus, nicht den einer Prüfung.
Was die Artikel bewusst nicht tun
Zu jedem Artikel gehören Regeln, die die zulässige Antworttiefe festlegen. Sie gelten für den Text auf dieser Website ebenso wie für den Assistenten, der aus derselben Wissensbasis zitiert.
- Normen werden nicht wörtlich zitiert. Wir referenzieren und erklären, wir ersetzen den Originaltext nicht.
- Kein Artikel bildet eine Norm Klausel für Klausel nach oder liefert eine Checkliste, die das Original ersetzen soll.
- Entwürfe werden als Entwürfe bezeichnet. Ein Konsultationspapier ist kein geltendes Recht, und wir stellen es auch nicht so dar.
- Wo eine Aussage sich auf das Fehlen einer öffentlichen Quelle stützt, sagen wir das, statt eine Lücke zu behaupten.
Diese Regeln sind kein Marketingversprechen: das Feld ist je Artikel angelegt und für die meisten gefüllt. Bei acht von 274 ist die Liste leer; dort gilt die allgemeine Regel. Sie binden die Redaktion wie den Assistenten. Automatisch geprüft wird in einem eigenen Prüfschritt vor der Veröffentlichung nur, dass die internen Regelfelder selbst nicht im Text landen; ob ein Absatz inhaltlich zu weit geht, entscheidet die Gegenzeichnung, nicht ein Skript.
Quellen und Grenzen
Jeder Artikel führt die Rahmenwerke, auf die er sich stützt. Bei einem Teil davon steht die Fassung dabei, bei einem anderen nur der Name des Rahmenwerks: dort nennt der Artikel die Ausgabe nicht, und Sie sollten sie vor der Nutzung selbst prüfen. Verbindlich sind in jedem Fall die Originaldokumente der herausgebenden Stellen. Unsere Artikel ordnen ein und übersetzen in die Praxis; sie ersetzen weder die Norm noch eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Fehler gefunden?
Wenn Ihnen eine veraltete Fassung, ein falscher Bezug oder eine missverständliche Einordnung auffällt: schreiben Sie uns. Korrekturen an der Sache sind uns lieber als ein unbeanstandeter Bestand.
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