Cybervize
NIS-2 für den Mittelstand

NIS-2-Beratung, die die Umsetzung mitliefert

Wir setzen NIS-2 in Ihrem Haus um, als Projekt zum Festpreis oder dauerhaft als vCISO-Mandat ab 3.600 €/Monat. Die Nachweise führen wir in OdySecure. Gap-Assessment ab 4.500 €, volle Umsetzung in 12 Wochen ab 18.000 €.

Kostenloses Erstgespräch

Was seit dem 6. Dezember 2025 gilt

Maßgeblich ist das BSIG in der Fassung, die es durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 bekommen hat, ohne Übergangsfrist. Was das für betroffene Unternehmen konkret bedeutet, und was bei Verstößen droht.

06.12.2025
NIS2UmsuCG in Kraft

Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist mit Verkündung im BGBl (5.12.2025) am Folgetag in Kraft getreten. Keine Übergangsfrist.

3 Monate
BSI-Registrierung

§ 33 BSIG setzt keine kalendarische Frist, sondern eine rollende: spätestens drei Monate, nachdem eine Einrichtung erstmals oder erneut als besonders wichtig oder wichtig gilt. Wer die Schwellen heute überschreitet, hat drei Monate ab heute. Für Änderungen der registrierten Angaben gelten eigene Fristen, teils unverzüglich, teils in längerem Rhythmus; § 33 BSIG unterscheidet sie nach Art der Angabe.

24h / 72h
Incident-Meldepflicht

Erstmeldung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls. Bestätigung und erste Bewertung unverzüglich, spätestens nach 72 Stunden. Abschlussmeldung binnen eines Monats nach dieser Meldung; dauert der Vorfall an, zunächst eine Fortschrittsmeldung.

laufend
Wirksamkeitsmessung

Schulungen, Sensibilisierung und die Bewertung der Wirksamkeit gehören nach § 30 BSIG zu den laufenden Maßnahmen, nicht zu einer Einmalaktion. Eine allgemeine Pflicht zu regelmäßigen Audits kennt das Gesetz nicht.

Was bei Verstößen droht

  • Bußgelder bis 10 Mio. € für „besonders wichtige" Einrichtungen; bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € abweichend davon bis 2 % des Gesamtumsatzes (§ 65 BSIG)
  • Bußgelder bis 7 Mio. € für „wichtige" Einrichtungen; bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € abweichend davon bis 1,4 % des Gesamtumsatzes (§ 65 BSIG)
  • Pflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen, dazu eine eigene Schulungspflicht. Wird die Umsetzungs- oder Überwachungspflicht verletzt, haftet die Geschäftsleitung ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden, vorrangig nach den für die Rechtsform der Einrichtung geltenden Regeln des Gesellschaftsrechts und hilfsweise nach dem BSIG
  • Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen des BSI (z. B. Anordnungen zur Mängelbeseitigung nach §§ 61 und 62 BSIG) bis zur Wiederherstellung der Pflichterfüllung

Sind Sie von NIS-2 betroffen?

Die Betroffenheit folgt aus dem BSIG, nicht aus der Branche allein. Sie entscheidet sich in vier Schritten. Die Größe allein macht niemanden pflichtig, und der Sektor allein auch nicht: Beides muss zusammenkommen, es sei denn, einer der größenunabhängigen Sonderfälle greift. Die rechtsverbindliche Einordnung bleibt Aufgabe einer Kanzlei; wir liefern die fachliche Grundlage dafür.

  • Schritt 1, Tätigkeit: Fällt Ihre konkrete Tätigkeit unter Anlage 1 oder Anlage 2 BSIG? Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht die Branchenbezeichnung.
  • Schritt 2, Größe nach § 28 BSIG: mindestens 50 Beschäftigte ODER Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. €. Für die höhere Klasse: mindestens 250 Beschäftigte ODER über 50 Mio. € Umsatz UND über 43 Mio. € Bilanzsumme.
  • Schritt 3, größenunabhängige Sonderfälle: Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Registries, DNS-Diensteanbieter und bestimmte Anbieter öffentlicher Telekommunikation gelten unabhängig von der Größe.
  • Schritt 4, Bereichsausnahmen nach § 28 Abs. 5 und 6 BSIG: Sie heben die Einstufung als Einrichtung nicht auf, sondern nehmen von bestimmten Vorschriften aus. Für DORA-Finanzunternehmen entfallen die §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG; für Telekommunikations- und Energieversorgungsnetze sowie die Telematikinfrastruktur gelten Sonderregime, allerdings tätigkeitsbezogen und mit Rückausnahmen: Wer daneben weitere kritische Anlagen betreibt, fällt insoweit wieder unter das BSIG.
  • Ergebnis: besonders wichtige Einrichtung, wichtige Einrichtung oder nicht erfasst. Der Lieferantenstatus allein verpflichtet nicht; ob Sie erfasst sind, entscheidet Ihre eigene Tätigkeit und Größe nach den Schritten 1 bis 3. Unabhängig davon kommen die Anforderungen vertraglich auf Sie zu, weil § 30 BSIG von Ihrem Kunden Lieferketten-Risikomanagement verlangt.

NIS-2-Beratungs-Pakete

Zwei Projekte zum Festpreis und ein dauerhaftes Mandat, ohne Stundenzettel.

Gap-Assessment

4 Wochen
ab 4.500 €

Strukturierte Betroffenheits-Analyse, Lücken-Bewertung, priorisierte Roadmap.

  • Initial-Workshop mit Geschäftsführung und Cyber-Verantwortlichen
  • Bewertung der zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG
  • Reifegrad-Scorecard nach den 10 Mindestmaßnahmen: einseitige Übersicht in Excel und PDF mit Reifegrad-Status pro Maßnahme (1 unzureichend bis 4 optimiert), inklusive Top-3-Handlungsempfehlungen
  • Gap-Report mit Lückenanalyse je Maßnahme
  • Priorisierte Maßnahmen-Roadmap (Quick-Wins und strategisch)
  • Geschäftsführungs-Briefing mit Haftungs-Implikationen
Gap-Assessment buchen

Implementierung

12 Wochen
ab 18.000 €

Prüffähige NIS-2-Readiness: ISMS-Aufbau, Prozesse, Dokumentation, dokumentierte Nachweise. Verbindliche Compliance-Aussage bleibt eine rechtliche Bewertung.

  • Inklusive Gap-Assessment
  • ISMS-Aufbau mit OdySecure
  • Sicherheitsrichtlinien, Incident-Response-Plan, BCM-Plan
  • Maßnahmen-Register mit Verantwortlichkeiten und Fristen je Mindestmaßnahme
  • Incident-Response-Playbook konkret für Ihre Organisation, mit dokumentierten 24-Stunden- und 72-Stunden-Meldewegen ans BSI
  • NIS-2-Registrierungsvorlage für die Registrierung Ihrer Einrichtung beim BSI
  • Supply-Chain-Risiko-Inventar mit kritischen Drittparteien
  • Mitarbeiter-Schulung (E-Learning und Workshops)
  • Wirksamkeitsmessung und Audit-Vorbereitung
Implementierung anfragen

Dauerhaft: vCISO-Mandat

Laufendes Mandat
ab 3.600 €/Monat

Wir besetzen die CISO-Funktion dauerhaft und halten NIS-2 im Betrieb, OdySecure ist enthalten. Der Umfang richtet sich nach der Stufe (Tage je Monat).

  • ISMS-Steuerung: die Artefakte aus Gap-Assessment und Implementierung laufend gepflegt
  • NIS-2-Gap-Check und Update bei Regulierungsänderungen
  • Reporting an die Geschäftsführung
  • Plattform-Lizenz OdySecure enthalten
Erstgespräch zum vCISO-Mandat

Endpreise für Gap-Assessment und Implementierung hängen von Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und IT-Komplexität ab. Die Stufen des vCISO-Mandats stehen auf der Preisseite. Im Erstgespräch klären wir die genaue Scope-Definition kostenfrei.

So läuft die NIS-2-Beratung ab

Vier Phasen über zwölf Wochen. Jede Phase mit klarem Output, Geschäftsführungs-Sign-off und Übergabe in die nächste.

Phase 1
Woche 1-2

Betroffenheits-Analyse & Initial-Workshop

Klärung NIS-2-Status, Scope, Verantwortlichkeiten, kritische Dienste und Prozesse. Output: Stakeholder-Map und Scope-Dokument.

Phase 2
Woche 3-6

Gap-Assessment

Strukturierte Bewertung der zehn Mindestmaßnahmen mit OdySecure, Reifegrad-Score, Lückenanalyse, Risikobewertung.

Phase 3
Woche 7-8

Maßnahmen-Roadmap & Steering

Priorisierte Roadmap, Aufwands- und Kosten-Schätzungen, Geschäftsführungs-Sign-off, Implementierungs-Plan mit Verantwortlichkeiten.

Phase 4
Woche 9-12+

Implementierung & Nachweis

Umsetzung der priorisierten Maßnahmen, Dokumentation, Schulungen, Wirksamkeitsmessung, Audit-Vorbereitung.

Grundlagen in der Wissensbasis

Vertiefung ohne Verkaufsabsicht: die Fachgrundlagen aus der Cybervize-Wissensbasis.

Mitgliedschaften, Programme und Partnerschaften

  • BSI Allianz für Cyber-Sicherheit
  • CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit
  • TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit
  • IT Security Made in Germany - TeleTrusT

NIS-2, ISO 27001 und DSGVO in einem System

Wer ISO 27001 oder TISAX hat, muss NIS-2 nicht von Null aufbauen. OdySecure mappt Controls automatisch zwischen Frameworks: keine doppelte Implementierung, keine isolierten Compliance-Silos.

Eine Datenbasis für alle Frameworks

ISMS-Modul nach ISO 27001:2022. Assessment-Modul für IEC 62443, BSI Grundschutz++, NIST und eigene Standards, per OSCAL-Import oder direkt in der Plattform angelegt. Alle Module teilen Risiken, Assets und Maßnahmen.

NIS-2 trifft ISO 27001

Acht der zehn NIS-2-Mindestmaßnahmen sind durch ISO-27001-Annex-A-Controls abgedeckt. Die Plattform zeigt automatisch, was bereits erfüllt ist und welche NIS-2-spezifischen Lücken bleiben.

DSGVO als Subset

Incident-Management adressiert DSGVO-72h-Meldepflicht und NIS-2-24h-Frühwarnung in einem Workflow. Verarbeitungsverzeichnis und Asset-Inventar teilen dieselbe Datengrundlage.

Audit-Trail für alle Standards

Aktionen werden protokolliert: wer, wann, was, von welcher IP. Auditor-Rollen mit Lesezugriff modulübergreifend. CSV-Export, revisionssichere Snapshots, automatisierte Reports.

Mehr zur NIS-2-Beratung

Die 18 Sektoren der NIS-2-Richtlinie (Anhang I und II)

Drei Ebenen, die oft vermischt werden. Die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 führt ihre Sektoren in Anhang I und II mit römischen Ziffern. Das deutsche BSIG, das hier gilt, führt seine Sektoren in Anlage 1 und Anlage 2 mit arabischen Ziffern und kennt die Klassen „besonders wichtig“ und „wichtig“, wo die Richtlinie von „wesentlich“ und „wichtig“ spricht. Die Zuschnitte decken sich dabei NICHT eins zu eins: das BSIG fasst zusammen, was die Richtlinie trennt, und die Verwaltung des Bundes erfasst es gesondert in § 29 BSIG statt über die Anlagen. Die Liste unten folgt deshalb der Richtlinie; für Ihre Einstufung zählt der Wortlaut der Anlagen. Das NIS2UmsuCG ist keine dritte Norm, sondern das Änderungsgesetz, mit dem das BSIG diese Fassung bekam. Maßgeblich für Sie ist das BSIG. Ob eine Einrichtung besonders wichtig oder wichtig ist, entscheidet die Tätigkeit zusammen mit der Größe, nicht die Anlage allein.

Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I der Richtlinie)

  • Energie (Strom, Fernwärme, Öl, Gas, Wasserstoff)
  • Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur (DNS, TLD, Cloud, Datacenter, Internet Exchange, ICT-Managed-Service)
  • Verwaltung von IKT-Diensten (B2B-IT-Dienstleister)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Sonstige kritische Sektoren (Anhang II der Richtlinie)

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemie (Herstellung, Produktion, Vertrieb)
  • Lebensmittel (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb)
  • Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Datenverarbeitungsgeräte, Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau)
  • Anbieter digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
  • Forschung

Wichtig oder besonders wichtig?

NIS-2 unterscheidet zwei Einrichtungs-Klassen. Beide tragen die zehn Mindestmaßnahmen, aber Aufsichtsintensität und Bußgeldhöhe unterscheiden sich.

Besonders wichtige Einrichtungen

Schwellwerte
  • Sektoren mit hoher Kritikalität (Anlage 1 BSIG)
  • 250 oder mehr Mitarbeiter ODER (mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme)
  • Oder per Gesetz definiert (z. B. Betreiber von Stromübertragungsnetzen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter)
Aufsicht

Proaktive BSI-Prüfungen, Vor-Ort-Audits, anlasslose Stichproben. Das BSI darf jederzeit Nachweise und Dokumente anfordern.

Bußgeld-Höchstmaß

Bis 10 Mio. € für die schwersten der in § 65 BSIG aufgezählten Verstöße. Bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € kann die Geldbuße abweichend davon bis zu 2 % des Gesamtumsatzes betragen.

Wichtige Einrichtungen

Schwellwerte
  • Eine Tätigkeit nach Anlage 1 oder Anlage 2 BSIG
  • 50 oder mehr Mitarbeiter ODER (mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme)
  • Anlage-2-Einrichtungen bleiben auch bei größerer Belegschaft wichtige Einrichtungen; nur Anlage-1-Einrichtungen rücken ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme auf
Aufsicht

Anlassbezogene Prüfung durch das BSI, in der Regel nach einem Vorfall, einer Beschwerde oder einem konkreten Verdacht. Keine routinemäßigen Vor-Ort-Audits.

Bußgeld-Höchstmaß

Bis 7 Mio. € für die schwersten der in § 65 BSIG aufgezählten Verstöße. Bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € kann die Geldbuße abweichend davon bis zu 1,4 % des Gesamtumsatzes betragen.

Beide Klassen müssen sich beim BSI registrieren, die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und der 24-/72-Stunden-Meldepflicht nachkommen. Auch die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, ihre Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen, gelten für beide Klassen gleichermaßen. § 28 Abs. 5 bis 7 BSIG nimmt einzelne Einrichtungsarten von bestimmten dieser Vorschriften aus, etwa Finanzunternehmen, die unter DORA fallen.

Lieferketten-Logik: warum auch nicht-direkt-betroffene Unternehmen NIS-2 spüren

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet betroffene Einrichtungen, Cybersicherheit aktiv in der Lieferkette zu steuern. Viele Lieferanten, die selbst nicht unter NIS-2 fallen, müssen die Anforderungen deshalb vertraglich erfüllen.

  • Wer an einen NIS-2-Verpflichteten liefert, kommt über Vertragsklauseln in NIS-2-nahe Anforderungen. Stichwort Trickle-Down.
  • Konkret werden Cybersecurity-Klauseln in Verträgen aufgenommen, Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber verlangt und gelegentlich Audits durch dessen Lieferanten-Risikomanagement angesetzt.
  • Auch Cloud- und Software-Anbieter, Managed-Service-Provider, Wartungsdienstleister und Engineering-Dienstleister bekommen die Anforderungen häufig über Verträge ihrer regulierten Kunden, selbst wenn sie die Größenschwellen nicht erreichen. Eine eigene Pflicht nach dem BSIG entsteht daraus nicht.

Praxis-Tipp: Lieferanten von NIS-2-Verpflichteten sollten ISO 27001 oder ein gleichwertiges Niveau anstreben, auch wenn sie selbst formal nicht direkt verpflichtet sind. Das vereinfacht die Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber erheblich.

Die 10 Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG

NIS-2 verlangt einen risikobasierten Ansatz mit zehn konkreten Mindestmaßnahmen, die jede betroffene Organisation umsetzen muss.

1. Risikoanalyse & Sicherheitsrichtlinien

Konzept zur Bewertung von Cyber-Risiken und Ableitung verbindlicher Sicherheitsrichtlinien für die gesamte Organisation.

2. Incident-Handling

Prozesse zur Erkennung, Eindämmung, Behebung und Meldung von Sicherheitsvorfällen, mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen.

3. Business Continuity & Krisenmanagement

Notfallpläne, Backup-Strategien, Wiederanlauf-Prozeduren: getestet, dokumentiert und übungsfähig.

4. Supply-Chain-Sicherheit

Bewertung kritischer Lieferanten und Dienstleister, vertragliche Cybersecurity-Anforderungen, fortlaufendes Monitoring.

5. Sicherheit in Beschaffung, Entwicklung und Wartung

Secure-by-Design für IT-Beschaffung, sichere Entwicklungsprozesse, Patch- und Vulnerability-Management.

6. Wirksamkeitsbewertung der Maßnahmen

Konzepte und Verfahren, um zu bewerten, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind.

7. Cyber-Hygiene & Schulungen

Grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Cyber-Hygiene. Für wen und wie oft, ergibt sich aus Ihrem Risiko; eine feste Vorgabe enthält § 30 BSIG nicht.

8. Kryptografie & Verschlüsselung

Konzepte und Prozesse für den Einsatz kryptografischer Verfahren, gegebenenfalls einschließlich Verschlüsselung, mit Schlüsselmanagement. Was verschlüsselt wird, folgt aus dem Risiko und nicht aus einer pauschalen Pflicht.

9. Personalsicherheit, Zugriffskontrolle & Asset-Management

Klare Berechtigungskonzepte (Least Privilege), Asset-Inventarisierung und Lebenszyklus-Management.

10. Multi-Faktor-Authentifizierung & gesicherte Kommunikation

Lösungen zur Multi-Faktor- oder kontinuierlichen Authentifizierung und gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sind zu verwenden; risikobasiert ist ihre Ausgestaltung, nicht der Verzicht. Gesicherte Notfallkommunikation verlangt § 30 Abs. 2 Nr. 10 nur gegebenenfalls.

Quelle: § 30 BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG), das die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 in deutsches Recht überführt.

Warum Cybervize NIS-2-Beratung?

Weil unser vCISO die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen durchführt und die Geschäftsführung laufend informiert, nach einer Methodik, die für jedes Mandat gilt.

Jedes Mandat wird nach derselben Methodik geführt und in OdySecure nachgewiesen, im Mittelstand wie im Konzern.

2021 haben wir Cybervize mit einer These gegründet: NIS-2-Compliance darf nicht zur Ankreuzübung neben dem Tagesgeschäft werden, wie sie klassische GRC-Tools erzwingen. Stattdessen müssen Compliance-Anforderungen in die laufenden Sicherheits- und IT-Prozesse eingewoben werden, sodass Evidenzen im operativen Betrieb entstehen. Cybervize Consulting GmbH (2021) führt die Beratung, Cybervize Operations GmbH (2023) hat die Plattform entwickelt, gefördert durch das StartupSecure-Programm der Bundesregierung in einer 14-monatigen Partnerschaft mit dem CISPA-Inkubator des Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit. Wenn unser vCISO Ihre NIS-2-Implementierung führt, arbeitet er mit einem Werkzeug, das aus denselben Mandaten entstanden ist.

NIS-2 nach Sektoren

Quellen

Häufige Fragen zur NIS-2-Beratung

Was ist NIS-2?
NIS-2 ist die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union. In Deutschland gilt sie über das BSIG in der Fassung des NIS2UmsuCG, in Kraft seit dem 6. Dezember 2025. Betroffene Einrichtungen müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und sich beim BSI registrieren. Wir klären, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und setzen die Maßnahmen prüffähig mit OdySecure um.
Was kostet eine NIS-2-Beratung für ein mittelständisches Unternehmen?
Cybervize bietet zwei Festpreis-Pakete: Gap-Assessment ab 4.500 € (4 Wochen) und volle Implementierung ab 18.000 € (12 Wochen, inklusive Gap-Assessment). Endpreise hängen von Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und IT-Komplexität ab. Ein Beispiel: Bei rund 200 Mitarbeitenden und einem Standort liegt die Implementierung bei 20.000 bis 30.000 € einmalig. Die Bandbreite über mittelständische Implementierungen insgesamt reicht von 20.000 bis 40.000 €. Für den laufenden Betrieb danach besetzen wir die CISO-Funktion im vCISO-Mandat ab 3.600 €/Monat, OdySecure ist enthalten.
Bin ich von NIS-2 betroffen?
Selbst verpflichtet sind Sie in drei Fällen: (1) als Einrichtung nach Anlage 1 oder Anlage 2 BSIG mit 50 oder mehr Mitarbeitenden oder mit mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme; (2) als Betreiber einer kritischen Anlage in einem der Sektoren der beiden Anlagen (Energie, Gesundheit, Finanzen, Transport und andere), unabhängig von Ihrer Größe; (3) als Vertrauensdiensteanbieter, Top-Level-Domain-Registry, DNS-Diensteanbieter oder als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste beziehungsweise Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, alle unabhängig von der Größe. Ein vierter Fall trifft Sie ohne eigene Pflicht: als Lieferant einer verpflichteten Einrichtung können vertragliche Anforderungen auf Sie zukommen, weil Ihr Kunde nach § 30 BSIG Lieferketten-Risiken steuern muss. Wir liefern die fachliche Einordnung kostenlos im Beratungsgespräch; die rechtsverbindliche Feststellung bleibt einer Kanzlei vorbehalten.
Wer haftet, wenn die NIS-2-Anforderungen nicht erfüllt werden?
Für die schwersten der in § 65 BSIG aufgezählten Pflichtverstöße drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. € für besonders wichtige und bis zu 7 Mio. € für wichtige Einrichtungen. Liegt der Gesamtumsatz über 500 Mio. €, kann die Geldbuße abweichend davon bis zu 2 beziehungsweise 1,4 % des Gesamtumsatzes betragen. Für die übrigen Tatbestände gelten niedrigere Höchstmaße, gestaffelt von 5 Mio. € bis 100.000 €. Hinzu kommen Pflichten der Geschäftsleitung: § 38 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen, die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. Verletzen sie diese Pflicht, haften sie ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den Regeln des Gesellschaftsrechts, die für die Rechtsform der Einrichtung gelten. Enthalten diese keine Haftungsregelung, haften sie nach dem BSIG selbst.
Wie unterscheidet sich NIS-2 von der DSGVO?
DSGVO fokussiert auf Schutz personenbezogener Daten. NIS-2 fokussiert auf Cybersecurity der gesamten Organisation, also alle Daten, Systeme, Prozesse und Dienste, nicht nur personenbezogene Daten. Beide Regelwerke überlappen bei Themen wie Incident-Reporting und Verschlüsselung, sind aber komplementär. NIS-2 verlangt zusätzlich ein vollständiges ISMS, Supply-Chain-Risikomanagement und Geschäftsführungs-Verantwortung.
Ist das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz schon in Kraft?
Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde im November 2025 vom Bundestag beschlossen und trat am 6. Dezember 2025 in Kraft (verkündet am 5.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 301). Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren und die zehn Mindestmaßnahmen umsetzen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht; die Pflichten gelten seit dem Inkrafttreten.
Wie schnell lässt sich NIS-2-Compliance erreichen?
Mit dem Cybervize-Implementierungs-Paket erreichen Sie Audit-Bereitschaft in 12 Wochen ab Vertragsschluss. Die Geschwindigkeit hängt von drei Faktoren ab: bestehende ISMS-Reife, Verfügbarkeit von Mitarbeitern für Workshops, und Anzahl der zu integrierenden Lieferanten in der Supply-Chain-Bewertung. In Komplexfällen mit mehreren Standorten oder Sondertopologien können 16-20 Wochen realistisch sein.
Welche Rolle spielt OdySecure in der NIS-2-Beratung?
OdySecure ist das technische Rückgrat unserer NIS-2-Beratung. Das Assessment-Modul digitalisiert die Bewertung der zehn Mindestmaßnahmen mit strukturierten Fragebögen und automatisierten Auswertungen. Das ISMS-Modul verwaltet Sicherheitsrichtlinien und Maßnahmen. Das TPRM-Modul automatisiert die Supply-Chain-Bewertung. Das BCM-Modul deckt Business Continuity ab. Sie behalten die Daten, auch nach Vertragsende.
Bieten Sie auch Schulungen für die Geschäftsleitung an?
Ja, Geschäftsleitungs-Briefings zu NIS-2-Pflichten, Haftungsrisiken und Governance-Verantwortung sind Teil unseres Implementierungs-Pakets oder buchbar als kompakter Baustein im Rahmen einer vCISO-Beratung. Sprechen Sie uns auf den konkreten Bedarf an.
Was ist der Unterschied zwischen NIS und NIS-2?
NIS-2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ab. Wesentlich erweitert wurden Sektoren-Scope (von 7 auf 18 Sektoren), die Schwellwerte (ab 50 Mitarbeiter statt nur KRITIS), die Mindestmaßnahmen (jetzt 10 explizit normiert), die Lieferketten-Anforderungen und die Sanktionen samt persönlicher Geschäftsführungs-Haftung. Die alte NIS hatte deutlich engeren Anwendungsbereich und keine harmonisierten Bußgelder.
Bin ich von NIS-2 betroffen, wenn ich keine kritische Infrastruktur betreibe?
Vielleicht. Das entscheidet sich an Ihrer Tätigkeit, nicht an der Branchenbezeichnung. Die Anlagen 1 und 2 BSIG erfassen ein breites Feld, von Maschinenbau über Chemie und Lebensmittel bis zu B2B-IT-Dienstleistern und Forschung, aber jeweils nur für bestimmte Tätigkeiten. Kommt Ihre Tätigkeit dort vor UND erreichen Sie die Größenschwellen des § 28 BSIG, sind Sie erfasst; ob als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung, hängt von Anlage und Größe zusammen ab. Unabhängig von der Größe erfasst sind unter anderem Betreiber kritischer Anlagen und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter. Umgekehrt nehmen § 28 Abs. 5 und 6 BSIG bestimmte Bereiche von einzelnen Vorschriften aus, ohne die Einstufung selbst aufzuheben: Ein DORA-Finanzunternehmen bleibt Einrichtung im Sinne des BSIG, die §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 entfallen aber. Auch ohne eigene Pflicht können über die Lieferkette eines Verpflichteten Anforderungen auf Sie zukommen.
Was kostet eine NIS-2-Implementierung?
Bei Cybervize gibt es zwei Festpreis-Pakete: Gap-Assessment ab 4.500 € (4 Wochen) und volle Implementierung ab 18.000 € (12 Wochen, inklusive Gap-Assessment). Die Bandbreite für eine vollständige Implementierung im Mittelstand liegt bei 20.000 bis 40.000 € einmalig, abhängig von Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und IT-Komplexität; ein einzelnes Beispiel mit rund 200 Mitarbeitenden und einem Standort liegt bei 20.000 bis 30.000 €. Den laufenden Betrieb danach übernimmt auf Wunsch das vCISO-Mandat ab 3.600 €/Monat. Externe NIS-2-Implementierungen bei vergleichbaren Anbietern liegen häufig im fünf- bis sechsstelligen Bereich, oft ohne öffentliche Preise.
Wie lange dauert eine NIS-2-Implementierung?
Standard sind 12 Wochen ab Vertragsschluss bis zur Audit-Bereitschaft. Wer bereits ein ISO-27001-ISMS oder TISAX-Zertifizierung hat, schafft das oft in 8 bis 10 Wochen, weil acht der zehn Mindestmaßnahmen bereits abgedeckt sind. Komplexe Konzern-Strukturen mit mehreren Standorten oder OT-Umgebungen können 16 bis 20 Wochen brauchen. Die Geschwindigkeit hängt von der ISMS-Reife, der Verfügbarkeit interner Stakeholder und der Anzahl kritischer Lieferanten ab.
Welche 10 Mindestmaßnahmen verlangt § 30 BSIG?
§ 30 BSIG listet zehn Mindestmaßnahmen: Risikoanalyse und Sicherheitsrichtlinien, Incident-Handling, Business Continuity und Krisenmanagement, Supply-Chain-Sicherheit, Sicherheit in Beschaffung und Entwicklung, Wirksamkeitsbewertung, Cyber-Hygiene und Schulungen, Kryptografie und Verschlüsselung, Personalsicherheit und Zugriffskontrolle sowie Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation. Eine ausführliche Beschreibung pro Maßnahme finden Sie auf dieser Seite weiter oben in der Sektion zu den 10 Mindestmaßnahmen.
Was passiert, wenn ich NIS-2 nicht umsetze?
Für die schwersten der in § 65 BSIG aufgezählten Verstöße drohen Bußgelder bis 10 Mio. € für besonders wichtige und bis 7 Mio. € für wichtige Einrichtungen; bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € abweichend davon bis 2 beziehungsweise 1,4 % des Gesamtumsatzes. Geschäftsleitungen müssen nach § 38 BSIG die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen. Verletzen sie diese Pflicht, haften sie ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den für die Rechtsform der Einrichtung geltenden Regeln des Gesellschaftsrechts; fehlt dort eine Haftungsregelung, haften sie nach dem BSIG selbst. Zusätzlich kann das BSI Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen verhängen (etwa Anordnungen zur Mängelbeseitigung), bis die Pflichten wieder erfüllt sind. Auch zivilrechtliche Schadensersatz-Forderungen nach einem Vorfall werden durch nicht erfüllte NIS-2-Pflichten deutlich wahrscheinlicher.
Brauche ich für NIS-2 eine ISO-27001-Zertifizierung?
Nein, NIS-2 schreibt keine ISO-27001-Zertifizierung vor. Allerdings lassen sich große Teile der NIS-2-Anforderungen über ISO-27001-Strukturen abbilden, was die NIS-2-Umsetzung beschleunigt und die Nachweisführung gegenüber dem BSI vereinfacht. Wer bereits ISO 27001 oder TISAX hat, baut typischerweise vor allem die NIS-2-spezifischen Lücken aus: explizite Incident-Meldewege ans BSI und die Wirksamkeitsbewertung mit konkreten Indikatoren.
Wie weise ich gegenüber dem BSI nach, dass ich NIS-2-konform bin?
Nachweisführung erfolgt über drei Wege: erstens die einmalige BSI-Registrierung mit Stammdaten und Verantwortlichen, zweitens fortlaufende Incident-Meldungen über das BSI-Meldeportal innerhalb 24 und 72 Stunden, drittens auf Anforderung des BSI vorzulegende Dokumentation (Risikoanalyse, Maßnahmen-Register, Wirksamkeitsberichte, Schulungsnachweise, Audit-Trail). Eine Zertifizierung gibt es im NIS-2-Kontext nicht, aber ein revisionssicherer Audit-Trail ist Voraussetzung für jede BSI-Anfrage.
Arbeiten Sie remote oder vor Ort?
Wir beraten remote und standortübergreifend, auch Unternehmen mit mehreren Standorten. Vor Ort sind wir, wenn ein Termin es erfordert.

Im Erstgespräch den passenden Einstieg klären

Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch. In 45 Minuten ordnen wir Ihre Betroffenheit fachlich ein, besprechen mögliche nächste Schritte und klären, ob Gap-Assessment, Umsetzungsprojekt oder vCISO-Mandat der richtige Einstieg ist. Wenn Sie lieber mit einer indikativen Einordnung starten: der NIS-2-Risiko-Check dauert 30 Minuten.

Erstgespräch vereinbaren