NIS-2-Beratung, die die Umsetzung mitliefert
Wir setzen NIS-2 in Ihrem Haus um, als Projekt zum Festpreis oder dauerhaft als vCISO-Mandat ab 3.600 €/Monat. Die Nachweise führen wir in OdySecure. Gap-Assessment ab 4.500 €, volle Umsetzung in 12 Wochen ab 18.000 €.
Kostenloses Erstgespräch
Was seit dem 6. Dezember 2025 gilt
Maßgeblich ist das BSIG in der Fassung, die es durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 bekommen hat, ohne Übergangsfrist. Was das für betroffene Unternehmen konkret bedeutet, und was bei Verstößen droht.
Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist mit Verkündung im BGBl (5.12.2025) am Folgetag in Kraft getreten. Keine Übergangsfrist.
§ 33 BSIG setzt keine kalendarische Frist, sondern eine rollende: spätestens drei Monate, nachdem eine Einrichtung erstmals oder erneut als besonders wichtig oder wichtig gilt. Wer die Schwellen heute überschreitet, hat drei Monate ab heute. Für Änderungen der registrierten Angaben gelten eigene Fristen, teils unverzüglich, teils in längerem Rhythmus; § 33 BSIG unterscheidet sie nach Art der Angabe.
Erstmeldung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls. Bestätigung und erste Bewertung unverzüglich, spätestens nach 72 Stunden. Abschlussmeldung binnen eines Monats nach dieser Meldung; dauert der Vorfall an, zunächst eine Fortschrittsmeldung.
Schulungen, Sensibilisierung und die Bewertung der Wirksamkeit gehören nach § 30 BSIG zu den laufenden Maßnahmen, nicht zu einer Einmalaktion. Eine allgemeine Pflicht zu regelmäßigen Audits kennt das Gesetz nicht.
Was bei Verstößen droht
- Bußgelder bis 10 Mio. € für „besonders wichtige" Einrichtungen; bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € abweichend davon bis 2 % des Gesamtumsatzes (§ 65 BSIG)
- Bußgelder bis 7 Mio. € für „wichtige" Einrichtungen; bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € abweichend davon bis 1,4 % des Gesamtumsatzes (§ 65 BSIG)
- Pflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen, dazu eine eigene Schulungspflicht. Wird die Umsetzungs- oder Überwachungspflicht verletzt, haftet die Geschäftsleitung ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden, vorrangig nach den für die Rechtsform der Einrichtung geltenden Regeln des Gesellschaftsrechts und hilfsweise nach dem BSIG
- Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen des BSI (z. B. Anordnungen zur Mängelbeseitigung nach §§ 61 und 62 BSIG) bis zur Wiederherstellung der Pflichterfüllung
Sind Sie von NIS-2 betroffen?
Die Betroffenheit folgt aus dem BSIG, nicht aus der Branche allein. Sie entscheidet sich in vier Schritten. Die Größe allein macht niemanden pflichtig, und der Sektor allein auch nicht: Beides muss zusammenkommen, es sei denn, einer der größenunabhängigen Sonderfälle greift. Die rechtsverbindliche Einordnung bleibt Aufgabe einer Kanzlei; wir liefern die fachliche Grundlage dafür.
- Schritt 1, Tätigkeit: Fällt Ihre konkrete Tätigkeit unter Anlage 1 oder Anlage 2 BSIG? Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht die Branchenbezeichnung.
- Schritt 2, Größe nach § 28 BSIG: mindestens 50 Beschäftigte ODER Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. €. Für die höhere Klasse: mindestens 250 Beschäftigte ODER über 50 Mio. € Umsatz UND über 43 Mio. € Bilanzsumme.
- Schritt 3, größenunabhängige Sonderfälle: Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Registries, DNS-Diensteanbieter und bestimmte Anbieter öffentlicher Telekommunikation gelten unabhängig von der Größe.
- Schritt 4, Bereichsausnahmen nach § 28 Abs. 5 und 6 BSIG: Sie heben die Einstufung als Einrichtung nicht auf, sondern nehmen von bestimmten Vorschriften aus. Für DORA-Finanzunternehmen entfallen die §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG; für Telekommunikations- und Energieversorgungsnetze sowie die Telematikinfrastruktur gelten Sonderregime, allerdings tätigkeitsbezogen und mit Rückausnahmen: Wer daneben weitere kritische Anlagen betreibt, fällt insoweit wieder unter das BSIG.
- Ergebnis: besonders wichtige Einrichtung, wichtige Einrichtung oder nicht erfasst. Der Lieferantenstatus allein verpflichtet nicht; ob Sie erfasst sind, entscheidet Ihre eigene Tätigkeit und Größe nach den Schritten 1 bis 3. Unabhängig davon kommen die Anforderungen vertraglich auf Sie zu, weil § 30 BSIG von Ihrem Kunden Lieferketten-Risikomanagement verlangt.
NIS-2-Beratungs-Pakete
Zwei Projekte zum Festpreis und ein dauerhaftes Mandat, ohne Stundenzettel.
Gap-Assessment
Strukturierte Betroffenheits-Analyse, Lücken-Bewertung, priorisierte Roadmap.
- Initial-Workshop mit Geschäftsführung und Cyber-Verantwortlichen
- Bewertung der zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG
- Reifegrad-Scorecard nach den 10 Mindestmaßnahmen: einseitige Übersicht in Excel und PDF mit Reifegrad-Status pro Maßnahme (1 unzureichend bis 4 optimiert), inklusive Top-3-Handlungsempfehlungen
- Gap-Report mit Lückenanalyse je Maßnahme
- Priorisierte Maßnahmen-Roadmap (Quick-Wins und strategisch)
- Geschäftsführungs-Briefing mit Haftungs-Implikationen
Implementierung
Prüffähige NIS-2-Readiness: ISMS-Aufbau, Prozesse, Dokumentation, dokumentierte Nachweise. Verbindliche Compliance-Aussage bleibt eine rechtliche Bewertung.
- Inklusive Gap-Assessment
- ISMS-Aufbau mit OdySecure
- Sicherheitsrichtlinien, Incident-Response-Plan, BCM-Plan
- Maßnahmen-Register mit Verantwortlichkeiten und Fristen je Mindestmaßnahme
- Incident-Response-Playbook konkret für Ihre Organisation, mit dokumentierten 24-Stunden- und 72-Stunden-Meldewegen ans BSI
- NIS-2-Registrierungsvorlage für die Registrierung Ihrer Einrichtung beim BSI
- Supply-Chain-Risiko-Inventar mit kritischen Drittparteien
- Mitarbeiter-Schulung (E-Learning und Workshops)
- Wirksamkeitsmessung und Audit-Vorbereitung
Dauerhaft: vCISO-Mandat
Wir besetzen die CISO-Funktion dauerhaft und halten NIS-2 im Betrieb, OdySecure ist enthalten. Der Umfang richtet sich nach der Stufe (Tage je Monat).
- ISMS-Steuerung: die Artefakte aus Gap-Assessment und Implementierung laufend gepflegt
- NIS-2-Gap-Check und Update bei Regulierungsänderungen
- Reporting an die Geschäftsführung
- Plattform-Lizenz OdySecure enthalten
Endpreise für Gap-Assessment und Implementierung hängen von Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und IT-Komplexität ab. Die Stufen des vCISO-Mandats stehen auf der Preisseite. Im Erstgespräch klären wir die genaue Scope-Definition kostenfrei.
So läuft die NIS-2-Beratung ab
Vier Phasen über zwölf Wochen. Jede Phase mit klarem Output, Geschäftsführungs-Sign-off und Übergabe in die nächste.
Betroffenheits-Analyse & Initial-Workshop
Klärung NIS-2-Status, Scope, Verantwortlichkeiten, kritische Dienste und Prozesse. Output: Stakeholder-Map und Scope-Dokument.
Gap-Assessment
Strukturierte Bewertung der zehn Mindestmaßnahmen mit OdySecure, Reifegrad-Score, Lückenanalyse, Risikobewertung.
Maßnahmen-Roadmap & Steering
Priorisierte Roadmap, Aufwands- und Kosten-Schätzungen, Geschäftsführungs-Sign-off, Implementierungs-Plan mit Verantwortlichkeiten.
Implementierung & Nachweis
Umsetzung der priorisierten Maßnahmen, Dokumentation, Schulungen, Wirksamkeitsmessung, Audit-Vorbereitung.
Grundlagen in der Wissensbasis
Vertiefung ohne Verkaufsabsicht: die Fachgrundlagen aus der Cybervize-Wissensbasis.
NIS-2, ISO 27001 und DSGVO in einem System
Wer ISO 27001 oder TISAX hat, muss NIS-2 nicht von Null aufbauen. OdySecure mappt Controls automatisch zwischen Frameworks: keine doppelte Implementierung, keine isolierten Compliance-Silos.
Eine Datenbasis für alle Frameworks
ISMS-Modul nach ISO 27001:2022. Assessment-Modul für IEC 62443, BSI Grundschutz++, NIST und eigene Standards, per OSCAL-Import oder direkt in der Plattform angelegt. Alle Module teilen Risiken, Assets und Maßnahmen.
NIS-2 trifft ISO 27001
Acht der zehn NIS-2-Mindestmaßnahmen sind durch ISO-27001-Annex-A-Controls abgedeckt. Die Plattform zeigt automatisch, was bereits erfüllt ist und welche NIS-2-spezifischen Lücken bleiben.
DSGVO als Subset
Incident-Management adressiert DSGVO-72h-Meldepflicht und NIS-2-24h-Frühwarnung in einem Workflow. Verarbeitungsverzeichnis und Asset-Inventar teilen dieselbe Datengrundlage.
Audit-Trail für alle Standards
Aktionen werden protokolliert: wer, wann, was, von welcher IP. Auditor-Rollen mit Lesezugriff modulübergreifend. CSV-Export, revisionssichere Snapshots, automatisierte Reports.
Die 18 Sektoren der NIS-2-Richtlinie (Anhang I und II)
Drei Ebenen, die oft vermischt werden. Die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 führt ihre Sektoren in Anhang I und II mit römischen Ziffern. Das deutsche BSIG, das hier gilt, führt seine Sektoren in Anlage 1 und Anlage 2 mit arabischen Ziffern und kennt die Klassen „besonders wichtig“ und „wichtig“, wo die Richtlinie von „wesentlich“ und „wichtig“ spricht. Die Zuschnitte decken sich dabei NICHT eins zu eins: das BSIG fasst zusammen, was die Richtlinie trennt, und die Verwaltung des Bundes erfasst es gesondert in § 29 BSIG statt über die Anlagen. Die Liste unten folgt deshalb der Richtlinie; für Ihre Einstufung zählt der Wortlaut der Anlagen. Das NIS2UmsuCG ist keine dritte Norm, sondern das Änderungsgesetz, mit dem das BSIG diese Fassung bekam. Maßgeblich für Sie ist das BSIG. Ob eine Einrichtung besonders wichtig oder wichtig ist, entscheidet die Tätigkeit zusammen mit der Größe, nicht die Anlage allein.
Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I der Richtlinie)
- Energie (Strom, Fernwärme, Öl, Gas, Wasserstoff)
- Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur (DNS, TLD, Cloud, Datacenter, Internet Exchange, ICT-Managed-Service)
- Verwaltung von IKT-Diensten (B2B-IT-Dienstleister)
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Sonstige kritische Sektoren (Anhang II der Richtlinie)
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Chemie (Herstellung, Produktion, Vertrieb)
- Lebensmittel (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb)
- Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Datenverarbeitungsgeräte, Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau)
- Anbieter digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
- Forschung
Wichtig oder besonders wichtig?
NIS-2 unterscheidet zwei Einrichtungs-Klassen. Beide tragen die zehn Mindestmaßnahmen, aber Aufsichtsintensität und Bußgeldhöhe unterscheiden sich.
Besonders wichtige Einrichtungen
- Sektoren mit hoher Kritikalität (Anlage 1 BSIG)
- 250 oder mehr Mitarbeiter ODER (mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme)
- Oder per Gesetz definiert (z. B. Betreiber von Stromübertragungsnetzen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter)
Proaktive BSI-Prüfungen, Vor-Ort-Audits, anlasslose Stichproben. Das BSI darf jederzeit Nachweise und Dokumente anfordern.
Bis 10 Mio. € für die schwersten der in § 65 BSIG aufgezählten Verstöße. Bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € kann die Geldbuße abweichend davon bis zu 2 % des Gesamtumsatzes betragen.
Wichtige Einrichtungen
- Eine Tätigkeit nach Anlage 1 oder Anlage 2 BSIG
- 50 oder mehr Mitarbeiter ODER (mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme)
- Anlage-2-Einrichtungen bleiben auch bei größerer Belegschaft wichtige Einrichtungen; nur Anlage-1-Einrichtungen rücken ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme auf
Anlassbezogene Prüfung durch das BSI, in der Regel nach einem Vorfall, einer Beschwerde oder einem konkreten Verdacht. Keine routinemäßigen Vor-Ort-Audits.
Bis 7 Mio. € für die schwersten der in § 65 BSIG aufgezählten Verstöße. Bei einem Gesamtumsatz über 500 Mio. € kann die Geldbuße abweichend davon bis zu 1,4 % des Gesamtumsatzes betragen.
Beide Klassen müssen sich beim BSI registrieren, die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und der 24-/72-Stunden-Meldepflicht nachkommen. Auch die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, ihre Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen, gelten für beide Klassen gleichermaßen. § 28 Abs. 5 bis 7 BSIG nimmt einzelne Einrichtungsarten von bestimmten dieser Vorschriften aus, etwa Finanzunternehmen, die unter DORA fallen.
Lieferketten-Logik: warum auch nicht-direkt-betroffene Unternehmen NIS-2 spüren
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet betroffene Einrichtungen, Cybersicherheit aktiv in der Lieferkette zu steuern. Viele Lieferanten, die selbst nicht unter NIS-2 fallen, müssen die Anforderungen deshalb vertraglich erfüllen.
- Wer an einen NIS-2-Verpflichteten liefert, kommt über Vertragsklauseln in NIS-2-nahe Anforderungen. Stichwort Trickle-Down.
- Konkret werden Cybersecurity-Klauseln in Verträgen aufgenommen, Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber verlangt und gelegentlich Audits durch dessen Lieferanten-Risikomanagement angesetzt.
- Auch Cloud- und Software-Anbieter, Managed-Service-Provider, Wartungsdienstleister und Engineering-Dienstleister bekommen die Anforderungen häufig über Verträge ihrer regulierten Kunden, selbst wenn sie die Größenschwellen nicht erreichen. Eine eigene Pflicht nach dem BSIG entsteht daraus nicht.
Praxis-Tipp: Lieferanten von NIS-2-Verpflichteten sollten ISO 27001 oder ein gleichwertiges Niveau anstreben, auch wenn sie selbst formal nicht direkt verpflichtet sind. Das vereinfacht die Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber erheblich.
Die 10 Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG
NIS-2 verlangt einen risikobasierten Ansatz mit zehn konkreten Mindestmaßnahmen, die jede betroffene Organisation umsetzen muss.
1. Risikoanalyse & Sicherheitsrichtlinien
Konzept zur Bewertung von Cyber-Risiken und Ableitung verbindlicher Sicherheitsrichtlinien für die gesamte Organisation.
2. Incident-Handling
Prozesse zur Erkennung, Eindämmung, Behebung und Meldung von Sicherheitsvorfällen, mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen.
3. Business Continuity & Krisenmanagement
Notfallpläne, Backup-Strategien, Wiederanlauf-Prozeduren: getestet, dokumentiert und übungsfähig.
4. Supply-Chain-Sicherheit
Bewertung kritischer Lieferanten und Dienstleister, vertragliche Cybersecurity-Anforderungen, fortlaufendes Monitoring.
5. Sicherheit in Beschaffung, Entwicklung und Wartung
Secure-by-Design für IT-Beschaffung, sichere Entwicklungsprozesse, Patch- und Vulnerability-Management.
6. Wirksamkeitsbewertung der Maßnahmen
Konzepte und Verfahren, um zu bewerten, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind.
7. Cyber-Hygiene & Schulungen
Grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Cyber-Hygiene. Für wen und wie oft, ergibt sich aus Ihrem Risiko; eine feste Vorgabe enthält § 30 BSIG nicht.
8. Kryptografie & Verschlüsselung
Konzepte und Prozesse für den Einsatz kryptografischer Verfahren, gegebenenfalls einschließlich Verschlüsselung, mit Schlüsselmanagement. Was verschlüsselt wird, folgt aus dem Risiko und nicht aus einer pauschalen Pflicht.
9. Personalsicherheit, Zugriffskontrolle & Asset-Management
Klare Berechtigungskonzepte (Least Privilege), Asset-Inventarisierung und Lebenszyklus-Management.
10. Multi-Faktor-Authentifizierung & gesicherte Kommunikation
Lösungen zur Multi-Faktor- oder kontinuierlichen Authentifizierung und gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sind zu verwenden; risikobasiert ist ihre Ausgestaltung, nicht der Verzicht. Gesicherte Notfallkommunikation verlangt § 30 Abs. 2 Nr. 10 nur gegebenenfalls.
Quelle: § 30 BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG), das die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 in deutsches Recht überführt.
Warum Cybervize NIS-2-Beratung?
Weil unser vCISO die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen durchführt und die Geschäftsführung laufend informiert, nach einer Methodik, die für jedes Mandat gilt.
Jedes Mandat wird nach derselben Methodik geführt und in OdySecure nachgewiesen, im Mittelstand wie im Konzern.
2021 haben wir Cybervize mit einer These gegründet: NIS-2-Compliance darf nicht zur Ankreuzübung neben dem Tagesgeschäft werden, wie sie klassische GRC-Tools erzwingen. Stattdessen müssen Compliance-Anforderungen in die laufenden Sicherheits- und IT-Prozesse eingewoben werden, sodass Evidenzen im operativen Betrieb entstehen. Cybervize Consulting GmbH (2021) führt die Beratung, Cybervize Operations GmbH (2023) hat die Plattform entwickelt, gefördert durch das StartupSecure-Programm der Bundesregierung in einer 14-monatigen Partnerschaft mit dem CISPA-Inkubator des Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit. Wenn unser vCISO Ihre NIS-2-Implementierung führt, arbeitet er mit einem Werkzeug, das aus denselben Mandaten entstanden ist.
NIS-2 nach Sektoren
Sektor-spezifische Pflichten, Risiken und Plattform-Bausteine für die häufigsten NIS-2-betroffenen Branchen. Jede Page mit indikativer Einordnung, Mindestmaßnahmen am Sektor-Beispiel und Pfad-Empfehlung.
NIS-2 für Maschinenbau
Anlage 2 BSIG · wichtige Einrichtung
Sektor-Page öffnenNIS-2 für Energieversorger
Anlage 1 BSIG · KRITIS
Sektor-Page öffnenDORA für Finanzdienstleister
DORA · BSIG-Registrierung, sofern Einrichtung
Sektor-Page öffnenNIS-2 für Automotive
Anlage 2 BSIG · plus TISAX
Sektor-Page öffnenNIS-2 für Chemie
Anlage 2 BSIG · plus Störfall-VO
Sektor-Page öffnenNIS-2 für das Gesundheitswesen
Anlage 1 BSIG · plus MDR · plus § 391 SGB V
Sektor-Page öffnenNIS-2 für Lebensmittel
Anlage 2 BSIG · plus IFS · plus FSSC 22000
Sektor-Page öffnenNIS-2 für IT-Dienstleister und MSP
Anlage 1 BSIG · ICT-Service-Management
Sektor-Page öffnenQuellen
- NIS2UmsuCG im Bundesgesetzblatt: recht.bund.de/bgbl/1/2025/301
- BSI-Pressemitteilung zum Inkrafttreten (5.12.2025): bsi.bund.de
- EU-NIS-2-Richtlinie 2022/2555: eur-lex.europa.eu
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium: bsi.bund.de/IT-Grundschutz
Häufige Fragen zur NIS-2-Beratung
Was ist NIS-2?
Was kostet eine NIS-2-Beratung für ein mittelständisches Unternehmen?
Bin ich von NIS-2 betroffen?
Wer haftet, wenn die NIS-2-Anforderungen nicht erfüllt werden?
Wie unterscheidet sich NIS-2 von der DSGVO?
Ist das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz schon in Kraft?
Wie schnell lässt sich NIS-2-Compliance erreichen?
Welche Rolle spielt OdySecure in der NIS-2-Beratung?
Bieten Sie auch Schulungen für die Geschäftsleitung an?
Was ist der Unterschied zwischen NIS und NIS-2?
Bin ich von NIS-2 betroffen, wenn ich keine kritische Infrastruktur betreibe?
Was kostet eine NIS-2-Implementierung?
Wie lange dauert eine NIS-2-Implementierung?
Welche 10 Mindestmaßnahmen verlangt § 30 BSIG?
Was passiert, wenn ich NIS-2 nicht umsetze?
Brauche ich für NIS-2 eine ISO-27001-Zertifizierung?
Wie weise ich gegenüber dem BSI nach, dass ich NIS-2-konform bin?
Arbeiten Sie remote oder vor Ort?
Im Erstgespräch den passenden Einstieg klären
Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch. In 45 Minuten ordnen wir Ihre Betroffenheit fachlich ein, besprechen mögliche nächste Schritte und klären, ob Gap-Assessment, Umsetzungsprojekt oder vCISO-Mandat der richtige Einstieg ist. Wenn Sie lieber mit einer indikativen Einordnung starten: der NIS-2-Risiko-Check dauert 30 Minuten.
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