Der Anhang setzt den Sektor, die Größe den Status
Anlage-1-Einrichtungen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind in der Regel wichtige Einrichtungen. Besonders wichtig, mit höchster Sanktionsstufe und proaktiver BSI-Aufsicht, wird eine Einrichtung ab 250 Beschäftigten oder bei Jahresumsatz über 50 Mio. € und Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €; KRITIS-Krankenhäuser sind es unabhängig von der Größe. Cyber-Vorfälle mit Patientendaten-Bezug haben doppelte Meldepflichten: BSI nach § 32 BSIG, soweit er greift, plus Datenschutz-Aufsicht nach DSGVO.




