Das kommt auf die Handelsstufe an. Anlage 2 des BSIG (NIS-2-Anhang II) erfasst Lebensmittelunternehmen der industriellen Produktion und Verarbeitung sowie des Großhandels; reiner Einzelhandel ist nicht allein wegen des Lebensmittelvertriebs erfasst. Wo die Anlage greift, gelten die Pflichten ab 50 Mitarbeitenden oder wenn Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme jeweils über 10 Millionen Euro liegen. Schwerpunkt ist dann ERP-Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Logistik-IT. IFS Food und FSSC 22000 sind daneben private Zertifizierungsstandards, keine Gesetze. Die rechtliche Bewertung bleibt einer Kanzlei vorbehalten.