VS-NfD-IT: BSI-Zulassung, zugelassene Kryptografie und SINA
Kernaussage
Wer VS-NfD elektronisch verarbeitet, benötigt eine intern freigegebene VS-NfD-IT. Die wichtigste Unterscheidung: Das VS-NfD-IT-System als Ganzes wird nicht vom BSI zugelassen, sondern intern durch die VS-NfD-verantwortliche Person freigegeben. Eine BSI-Zulassungsaussage benötigen nur einzelne IT-Sicherheitsprodukte, soweit der Einsatzzweck sie verlangt: vor allem Kryptoprodukte für Übertragung und mobile Speicherung. Die Produktzulassung ersetzt weder die Systemfreigabe noch die Einhaltung der Einsatz- und Betriebsbedingungen (E&B).
Maßgeblich für Unternehmen ist Teil 3 der GHB-Anlage 4 (VS-NfD-Merkblatt, vertraglich einbezogen; in Kraft seit 01.09.2023, Fassungsstand zu prüfen); Behörden folgen separat der Anlage V zur VSA; beide Regelwerke sind nicht zu vermischen. Personell gilt: Allein der VS-NfD-Zugang löst keine förmliche Sicherheitsüberprüfung und keine Geheimschutzbetreuung aus; es genügen Belehrung, schriftliche Verpflichtung, Need-to-know und die benannte VS-NfD-verantwortliche Person (vertieft in vsnfd-004). Die Umsetzungslast liegt deshalb im technischen Bereich.
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Problem in der Praxis
Ein Unternehmen erhält seinen ersten VS-NfD-Auftrag, die IT sucht nach "VS-NfD-geeigneten" Produkten und beschafft nach Datenblatt. VS-NfD laufen über die normale Mail-Infrastruktur, Notebooks verlassen das Haus ohne zugelassene Festplattenverschlüsselung, eine förmliche Freigabe der VS-NfD-IT existiert nicht. Auffällig wird das erst, wenn der Auftraggeber Nachweise verlangt: Zulassungs-IDs nach BSI-Schrift 7164, dokumentierte Systemfreigabe, letzte Selbstakkreditierung. Wer das nicht beantworten kann, hat ein Vertrags- und ein Sicherheitsproblem zugleich.
CISO-Einordnung
Die Zulassung ist die verbindliche Aussage des BSI zum Sicherheitswert eines IT-Sicherheitsprodukts; sie gilt nur innerhalb des Zulassungsumfangs und unter vollständiger Einhaltung der E&B. Staatliche VS-Zulassungen erteilt ausschließlich das BSI; Anträge stellen grundsätzlich nur bundesbehördliche Bedarfsträger. Daneben kennt die VSA die Einsatzerlaubnis als projektbezogene Ausnahme, wenn kein zugelassenes Produkt verfügbar ist. Die GHB-Anlage 4 fasst beides unter dem Begriff Zulassungsaussage zusammen. "VS-NfD-geeignet" oder "VS-NfD-empfohlen" sind dagegen keine offiziellen BSI-Kategorien, sondern Marketingbegriffe. Maßgeblich ist allein der Eintrag in der BSI-Schrift 7164, der Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme: Sie nennt Zulassungsart, Produkt- und Versionsstand, Zulassungs-ID, Stufe und gegebenenfalls Gültigkeit. Zulassungen gelten nur für den gelisteten Versionsstand; Produktnamen ohne tagesaktuellen Abgleich belegen nichts. Die zugehörigen E&B sind separate, zugangsbeschränkte Zulassungsunterlagen (über das BSI bzw. den geschützten Bereich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, zuvor BMWK)) und werden hier nicht wiedergegeben. Für die Ebene VS-NfD existiert zudem ein qualifiziertes Zulassungsverfahren: zweistufig (Herstellerqualifizierung plus qualifiziertes Verfahren mit Herstellererklärung), mit reduziertem Evaluierungsumfang bei gleichem Vertrauenswürdigkeitsniveau. Welche Produktklassen eine Zulassungsaussage benötigen, zeigen der öffentliche VS-Produktkatalog und die VS-Anforderungsprofile.
In diese Landschaft gehört SINA (Sichere Inter-Netzwerk-Architektur): eine vom BSI mit secunet entwickelte VS-Produktfamilie (u. a. L3- und L2-Box, Workstation, Tablet, Terminal, Communicator, Management), laut BSI die einzigen bis STRENG GEHEIM zugelassenen IP-basierten Kryptosysteme (stets produkt- und versionsabhängig). Die SINA Workstation ist national produktabhängig bis GEHEIM zugelassen; internationale Einstufungen (NATO/EU) gelten nur nach dem konkreten 7164-Eintrag, nicht pauschal für die Familie.
Umsetzungsperspektive
Das Merkblatt lässt zwei Ausprägungen zu. Erstens die technisch isolierte VS-NfD-IT ("air-gapped", Einzelplatz oder Verbund): Für den isolierten Einzelplatz-PC ist kein IT-Grundschutz erforderlich, drahtlose Schnittstellen sind unzulässig. Zweitens die mit Fremdnetzen verbundene VS-NfD-IT: Hier sind IT-Grundschutz (Basis- und Standard-Anforderungen), Segmenttrennung über ein PAP- bzw. mehrstufiges Firewall-System und ein Informationssicherheitskonzept mit Risikoanalyse erforderlich.
Übertragung: nach § 55 Abs. 1 VSA grundsätzlich verschlüsselt mit Produkten nach BSI-Vorgabe. § 55 Abs. 2 nimmt VS-NfD davon aus: die unverschlüsselte Weitergabe ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie über VS-IT läuft, die nach § 50 dafür freigegeben wurde. Außerhalb freigegebener VS-IT bleibt es bei der Verschlüsselungspflicht; Klartext-E-Mail über öffentliche Netze ist unzulässig. Ausnahmen sind eng: leitungsgebundene Übertragung innerhalb einer Liegenschaft mit zugriffsgeschützten Einrichtungen, Telefonie/Fax Ende-zu-Ende nach Risikobewertung sowie eine eng begrenzte, zu dokumentierende Notfallausnahme (Festlegung des Auftraggebers, Interessenabwägung, Zustimmung, unverzügliche Information). Für transportierte portable VS-IT (Notebooks) ist grundsätzlich BSI-zugelassene Festplattenverschlüsselung erforderlich; Ausschalten und sichere Verwahrung ersetzen sie nicht. Sonderregeln gelten nur für Systeme ohne zugelassene Festplattenverschlüsselung (Ausschalten plus sichere Verwahrung nach Teil 2 bzw. Teil 6 für die Privatwohnung). Beim bidirektionalen Transfer zwischen offenem und isoliertem System sind auch temporäre Klartextdaten verboten; unverschlüsselte Wechseldatenträger sind zulässig, wenn als VS-NfD gekennzeichnet und persönlich bzw. verschlossen verwahrt.
Homeoffice ist nur elektronisch und nur kumulativ zulässig: freigegebene IT, Wohnung in Deutschland, Zustimmung und Belehrung durch die verantwortliche Person, unterschriebener Teil 6, keine Verbindung mit privater IT außer einem freigegebenen Router, keine private Nutzung; private IT, Software und Datenträger sind generell unzulässig. Cloud ist nach der FAQ (Stand 05/2026, unverbindliche Momentaufnahme) differenziert zu sehen: Public-Cloud-Ablage kann im Einzelfall zulässig sein, wenn VS-NfD zuvor in der VS-NfD-IT mit zugelassenen Produkten für Transport und Ablage verschlüsselt wurden und keine Klartextverarbeitung ("data in use") stattfindet; das sind notwendige, nicht allein hinreichende Bedingungen. Private Clouds können als eigene, freigegebene und selbstakkreditierte VS-NfD-IT betrieben werden. Schadcode- und Inhaltsprüfung außerhalb des VS-NfD-Netzes ist unzulässig; Telemetrie- und Update-Datenabflüsse sind zu unterbinden.
Die Selbstakkreditierung schließt den Kreis: Unternehmen bestätigen der Geschäftsleitung mindestens alle drei Jahre schriftlich die Umsetzung (erstmalige Übergangsfrist bis 01.09.2025). Als ISMS-Nachweis nennt die GHB-Anlage 4 drei Pfade: IT-Grundschutz ohne Zertifizierung, ISO/IEC-27001-Zertifizierung auf IT-Grundschutz-Basis oder anderweitige ISO/IEC-27001-Zertifizierung mit Differenzanalyse und mindestens gleichwertigem Niveau. Das ISMS-Zusammenspiel vertieft vsnfd-006.
Typische Fehler
- Das VS-NfD-System wird als "BSI-zugelassen" dargestellt: Interne Freigabe und Produktzulassung werden verwechselt.
- Hersteller-Labels wie "VS-NfD-geeignet" werden für bare Münze genommen, statt Produkt- und Versionsstand gegen die tagesaktuelle BSI-Schrift 7164 zu prüfen.
- VS-NfD werden im Klartext per E-Mail über öffentliche Netze versendet oder ohne zugelassene Verschlüsselung übertragen.
- Notebooks mit VS-NfD werden ohne zugelassene Festplattenverschlüsselung transportiert; "ausgeschaltet und weggeschlossen" wird als Ersatz missverstanden.
- Schadcode- oder Inhaltsprüfung von VS-NfD erfolgt außerhalb des VS-NfD-Netzes (etwa in Cloud-Diensten); Telemetrie bleibt aktiv.
- Die Selbstakkreditierung wird versäumt, oder eine nicht zertifizierte "ISO-27001-nahe" Umsetzung wird fälschlich als Nachweispfad ausgegeben.
Risiken und Trade-offs
Der erste Trade-off ist architektonisch: Die isolierte Ausprägung reduziert die formalen Anforderungen, erkauft das mit Medienbrüchen und dem strikten Klartextverbot beim Transfer; die vernetzte Ausprägung ist alltagstauglicher, zieht aber IT-Grundschutz, Segmentierung und Sicherheitskonzept nach sich. Der zweite ist ein Lebenszyklusrisiko: Zulassungsaussagen gelten je Produkt- und Versionsstand. Updates oder ablaufende Gültigkeit können eine konforme Architektur zeitweise nicht-konform machen; die 7164 ist laufend zu beobachten; E&B-Einhaltung ist Betriebsaufwand, kein Beschaffungsdetail. Drittens Cloud: Die FAQ-Aussagen sind eine datumsabhängige, unverbindliche Momentaufnahme; wer Public-Cloud-Ablage einplant, trägt das Risiko auftragsbezogener Ablehnung.
Entscheidungspunkte
- Isolierte oder vernetzte VS-NfD-IT: Was passt zu Auftragsvolumen und Arbeitsweise?
- Welche Produktklassen benötigen eine Zulassungsaussage, und welche 7164-Einträge (Zulassungs-ID, Versionsstand, Gültigkeit) decken sie ab?
- Wer ist VS-NfD-verantwortliche Person, und wie wird die Systemfreigabe dokumentiert?
- Lassen wir Homeoffice zu, und erfüllen wir die Kumulativ-Bedingungen des Teils 6 dauerhaft?
- Kommt Cloud-Nutzung infrage, und ist sie mit dem Auftraggeber abgestimmt?
- Über welchen der drei ISMS-Pfade führen wir den Nachweis für die Selbstakkreditierung?
Praktische Empfehlungen
- Benennen Sie die VS-NfD-verantwortliche Person und definieren Sie den Freigabeprozess für die VS-NfD-IT, bevor beschafft wird.
- Entscheiden Sie die IT-Ausprägung bewusst und dokumentieren Sie sie (bei Vernetzung inklusive Risikoanalyse, Segmentierung und Sicherheitskonzept).
- Prüfen Sie jedes zulassungsrelevante Produkt gegen die tagesaktuelle BSI-Schrift 7164 (Zulassungs-ID, Versionsstand, Gültigkeit) und betreiben Sie es strikt innerhalb der E&B.
- Regeln Sie Übertragung und Mobilität restriktiv: zugelassene Verschlüsselung als Standard, zugelassene Festplattenverschlüsselung für transportierte Notebooks, Ausnahmen nur im dokumentierten Notfallprozess.
- Behandeln Sie Homeoffice und Cloud als Ausnahmefälle mit Vorbedingungen: Teil 6 kumulativ erfüllen, Cloud nur nach den FAQ-Bedingungen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Terminieren Sie die Selbstakkreditierung im Drei-Jahres-Rhythmus und legen Sie den ISMS-Nachweispfad frühzeitig fest.
Relevante Normreferenzen
- SÜG: gesetzliche Grundlage des Geheimschutzes (§ 4: VS-Begriff und Grade); Fassungsstand datumsabhängig.
- VSA (13.03.2023): materieller Geheimschutz der Bundesverwaltung (Zulassung, Einsatzerlaubnis); Verwaltungsvorschrift, Behördenperspektive.
- GHB Anlage 4 (VS-NfD-Merkblatt), Teil 3 und 6: Vertragsgrundlage der VS-NfD-IT im Unternehmen; Stände datumsabhängig; ergänzende FAQ (Stand 05/2026).
- BSI-Schrift 7164, VS-Produktkatalog, VS-Anforderungsprofile: Zulassungslage und Produktstruktur; E&B separat, zugangsbeschränkt.
- BSI IT-Grundschutz, Baustein CON.11.1: informative Referenz (adressiert Bundesbehörden).
- ISO/IEC 27001: Referenz für die ISMS-Nachweispfade.
Häufige Fragen
Ist unser VS-NfD-System "BSI-zugelassen"?+
Nein. Das System als Ganzes wird nicht vom BSI zugelassen, sondern intern durch die VS-NfD-verantwortliche Person freigegeben. Eine BSI-Zulassungsaussage benötigen nur einzelne IT-Sicherheitsprodukte; der Nachweis ist der Eintrag in der tagesaktuellen BSI-Schrift 7164.
Dürfen wir VS-NfD in der Cloud ablegen?+
Nach der FAQ (Stand 05/2026, zu prüfen) im Einzelfall: nur wenn die Daten zuvor in der VS-NfD-IT mit zugelassenen Produkten für Transport und Ablage verschlüsselt wurden und in der Cloud keine Klartextverarbeitung stattfindet; das sind notwendige, nicht allein hinreichende Bedingungen. Private Clouds können als eigene freigegebene VS-NfD-IT betrieben werden.
Brauchen wir für VS-NfD zwingend SINA?+
Nein. Erforderlich sind Produkte mit Zulassungsaussage für den jeweiligen Einsatzzweck nach BSI-Schrift 7164. SINA ist eine solche VS-Produktfamilie mit produkt- und versionsabhängigen Zulassungen bis STRENG GEHEIM; ob eine Komponente passt, entscheiden der konkrete 7164-Eintrag und der Einsatzkontext.
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Teil der Cybervize-Wissensbasis, Stand 8. September 2026. Eigene Fachredaktion, KI ausschließlich zur redaktionellen Unterstützung. Referenz: vsnfd-003.
